Weder Nothilfe noch vorübergehende Notbehausung – ein Mensch in der Schweiz steht im Abseits

Die Sozialen Dienste der Stadt Bern ziehen es vor, anstatt den Dialog zu suchen, sich hinter einer Mauer des Schweigens zu verstecken. Alle Ämter sind einer höheren Instanz untergeordnet, so auch die Sozialen Dienste der Stadt Bern. Somit bleibt dem Fritz Müller99 nichts anderes übrig, als diese nächst höhere Instanz anzufragen, was in einer solchen Notsituation zu tun sei #tapschweiz http://twitter.com/tapschweiz
Permalink b25024



Absender (fritz.mueller99@nirgendwo.ch)
Fritz Müller99, Nirgendwostrasse 99, 9999 Bern


Empfänger (l____@jgk.be.ch Cc: g____@bern.ch)
Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland
Poststrasse 25
3071 Ostermundigen

Bern, 5. November 2014



Sehr geehrter Herr L____

1)
Seit mehreren Monaten versuche ich die Nothilfe der Stadt Bern in Anspruch zu nehmen – bis heute leider vergeblich.

2)
Wären Sie heute an meiner Stelle, was würden Sie gegebenenfalls als nächsten Schritt tun, um Nothilfe zu bekommen, damit Sie überleben könnten?

Zum Vorgang – nachlesbar unter: http://tapschweiz.blogspot.ch/2014/11/b25024.html

3)
In Ihrer Position als Regierungsstatthalter der Stadt Bern bitte ich Sie um eine Stellungnahme diesbezüglich innerhalb einer Frist, die für Nothilfebelange von Ihrer Behörde in der Regel zur Anwendung gelangen und verbleibe mit freundlichen Grüssen


Fritz Müller99

1 Exemplar

b25024 Dieses Schreiben