Blog Serie #5 – ..die Totalüberwachung der Bürger (5/9)

Eine 9-teilige Serie zum Thema Datenschutz und Privatsphäre von Sozialhilfeabhängigen in der Schweiz – aus der Prozessakte von Fritz Müller99.

Permalink b240124


Entscheid Bundesgericht vom 11.05.2015 (b240119), mit unmittelbaren Auswirkungen für einen Sozialhilfeempfänger.. 
«..er oder sie wird zukünftig weder wissen, in welcher Form Daten über ihn oder sie erhoben werden und durch wen, in welchem Umfang, wo und wie lange diese sensitiven Daten gelagert werden, welche Massnahmen in Bezug zur Datensicherheit gelten, – und umgesetzt werden, ob diese Daten nur schriftlich auf begründetes Gesuch hin bekannt gegeben werden dürfen oder nicht, – und das Datum, bis wann diese eine Vollmacht seine Gültigkeit hat, auch dieses Datum darf zukünftig nicht mehr auf eine Vollmacht geschrieben werden»

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Team Anita Zerk, die Ghostwriters

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Quelle: via @TAP Schweiz, May 31, 2015 at 14:22PM

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Nothilfe/Sozialhilfe Antrag #5

Antragstellende sind ordentlich zu „befähigen“, dass sie ihren Verpflichtung nachkommen können und zwar ohne Hilfe von Seite Kirche oder sonstiger Seite, zu erbringende Hilfe, die einzig auf Goodwill beruht.

Thema heute: Anita Zerk, eine unbeteiligte dritte Partei, druckt auf Ihre Kosten den Antrag aus und übergibt ihn eingeschrieben dem Amt, informiert gleichzeitig über das eingeleitete Strafverfahren #tapschweiz #‎agenda2010leaks‬ http://twitter.com/tapschweiz

Permalink b25063
Absender (fritz.mueller99@nirgendwo.ch)
Fritz Müller99, Nirgendwostrasse 99, 9999 Bern


Empfänger (g___@bern.ch)
Soziale Dienste Bern
G___
Schwarztorstrasse 71
3007 Bern

Als Beweismittel per Mail an
Cc: l____@jgk.be.ch; m___@justice.be.ch; s____@justice.be.ch; g___@justice.be.ch; l___@bger.admin.ch, Pressestellen und Politiker in der Schweiz


Bern, 29. Mai 2015



Nothilfe/Sozialhilfe Antrag #5


Sehr geehrter Herr G____

1)
Damit Herr Fritz Müller99 den Antrag Ihren Vorstellungen entsprechend einreichen kann, drucke ich auf meine Kosten das 106-seitige Antrags Dossier und lasse es Ihnen hiermit eingeschrieben zukommen.

2)
Ihre Institution bis anhin die Eingabe an eine Bedingung geknüpft hat
Bedingung 1 = Persönliche Vorsprache beim Schalter

Neu seit dem 29.05.2015 musste Fritz Müller99 zur Kenntnis nehmen (mündlich, siehe Schinders Protokolle), dass eine zweite Bedingung offenbar hinzugekommen sei;
Bedingung 2 ; „[..]die Abgabe eines PDF Dossiers sei nicht erlaubt. Nur Unterlagen in Papierform sei möglich entgegenzunehmen. Ein PDF Dossier aufgrund einer „möglichen potentiellen grossen Virengefahr“ nicht entgegengenommen werden dürfe[..]“ – wer’s glaubt?

3)
Müssen wir davon ausgehen, dass die Antragsstellende Partei mit einer dritten weiteren unbekannten Bedingung konfrontieren werden wird? Wenn ja, bitte ich um eine baldmögliche Information und Aufklärung von Ihrer Seite.

4)
Mithilfe eines sog. Abgabeformulars sind die von mir eingereichten und unterschriebenen Anträge, Vollmachten und Unterlagen innert einwöchiger Frist gegenüber der Antragsstellenden Partei zu bestätigen.

5)
Voraussichtlich am Montag Vormittag, 01.06.2015 wird sich Herr Fritz Müller99 zum dritten Mal in Folge bei Ihnen vor Ort am Schalter für das Besprechen des weiteren Vorgehens persönlich melden.

6)
Für die zwischenzeitlich notwendig gewordenen Interventionsmassnahmen von Seiten der geschädigten Partei verweise ich ausdrücklich auf die unpag. Vorakten der Einwohnergemeinde Bern [b230XX], [b240XX] u. [b250XX], im Besonderen auf die publizierten Schinders Echtzeit Gesprächsprotokolle auf tapschweiz.blogspot.ch. Das Dossier wurde wie angekündet am 29. Mai 2015 mit entsprechender Strafanzeige (b25060) an Herrn G___ weitergeleitet.

Link zum Nachlesen: http://tapschweiz.blogspot.ch/2015/05/b25063.html

Mit freundlichen Grüssen

Anita Zerk, i.A. Fritz Müller99

1 Exemplar (b25063) als Mail an g___@bern.ch (persönlich adressiert)
Beilagen erwähnt
Als E-Mail anonymisiert an Pressestellen und Politiker in der Schweiz

Die Korrespondenzadresse für diesen Case mit Nummer b25063 ist die antragstellende Partei, Fritz Müller99 – aufgrund seiner Mittel- und Obdachlosigkeit teils legitimiert durch Anita Zerk – die antragstellende Partei sich u.a. Druckkosten, Portokosten usf. nicht leisten kann. Die Zustelladresse (Absender) behält bis auf Weiteres seine Gültigkeit. Der Briefkasten an der Nirgendwostrasse 99 in 9999 Bern wird weiterhin geleert.

Strafanzeige wegen Nicht-Anhandnahme des Unterstützungsantrags

Seit 697 Tagen wird Fritz Müller99 zwangssanktioniert und der Zugang zur Nothilfe/Sozialhilfe bleibt ihm verwehrt.

Thema heute: Wegen Nicht-Anhandnahme des Unterstützungsantrags für Sozialhilfe wie für Nothilfe wird gegen die Geschäftsleitung des Sozialamts der Stadt Bern einmal mehr Strafanzeige eingereicht #tapschweiz #‎agenda2010leaks‬ http://twitter.com/tapschweiz
Permalink b25060
Absender (fritz.mueller99@nirgendwo.ch)
Fritz Müller99, Nirgendwostrasse 99, 9999 Bern


Empfänger (g___@ justice.be.ch)
Staatsanwaltschaft des Kantons Bern
Regio Bern-Mittelland
G___
Hodlerstrasse 7
3011 Bern

Als Beweismittel per Mail an
Cc: l____@jgk.be.ch; m___@justice.be.ch; s____@justice.be.ch; l___@bger.admin.ch, Pressestellen und Politiker in der Schweiz


Bern, 29. Mai 2015



Strafanzeige wegen Nicht-Anhandnahme des Unterstützungsantrags für Sozialhilfe wie für Nothilfe gegenüber der Antragsstellenden Person

Sehr geehrter Herr G___

1)
Per 25.02.2014 hat die geschädigte Partei, Fritz Müller99 erstmalig den Antrag für Sozialhilfe/Nothilfe bei den Sozialen Diensten der Stadt Bern eingereicht. In der Geschäftsleitung verantwortlich ist G___.

2)
Mit Datum von 27.05.2015 konnte Fritz Müller99 erstmalig mit Hilfe einer Drittinstitution persönlich vor Ort beim Sozialamt Bern vorsprechen. Es ist (offenbar) Vorgabe, dass ein persönliches Erscheinen als Pflicht angesehen wird, ob ein Antragsteller mit dem Bett dort hin transportiert werden muss, sei unerheblich.

3)
Obwohl Fritz Müller99 sämtliche Unterlagen bereit hielt, musste er das Sozialamt Büro am 27.05.2015 erneut verlassen, ohne dass sein Antrag entgegengenommen worden wäre, ohne Geld, ohne (überteuerte) Fahrkarte ohne Übernachtungsmöglichkeit. Das Sozialamt hat ihn erneut auf fremde Hilfsinstitutionen verwiesen, wollte ihn erneut mit Essensgutscheinen „abspeisen“ – er jedoch ein garantiertes und freiheitliches Recht darauf in Anspruch nimmt, mit Geld und nicht mit Gutscheinen einkaufen zu dürfen, – weiter ein garantiertes und freiheitliches Recht er besitzt, dass ihm Hilfe von Seite Staat und nicht von Seite Kirche oder sonstiger Seite zur Verfügung steht, dessen Hilfe auf Goodwill beruht.

4)
Das Sozialamt verlangt ein persönliches erscheinen am Schalter, bedingt somit im Umkehr¬schluss, dass das Amt, sofern ersichtlich, den Kunden und Antragsteller ordentlich zu „befähigen“ hat, dass er dieser Verpflichtung auch nachkommen kann. Dieser Verpflichtung das Amt bis zum heutigen Zeitpunkt nie nachgekommen ist und stetig wiederholt nach Ausflüchten sucht.

5)
Erneut das Sozialamt so ihrer rechtsstaatlichen Verpflichtung, Menschen Hilfe in Notlagen nach Bundesverfassung zu gewähren, erneut und mehrmals wiederholt nicht nachkommt.

6)
Nach Vorstellung des Amts müsste Fritz Müller99 am 27.05.2015 die genau gleichen Unterlagen erneut vorbeibringen, über das wie spricht sich das Amt nicht aus. Obwohl das Amt genauste Kenntnis über das Krankheitsbild besitzt und die entsprechenden Atteste ihr vorliegen.

7)
Fritz Müller99 ist gehbehindert, zwangssanktioniert und kann daher den Antrag nicht erneut und zum x-ten und wiederholten Male zu Fuss an die Behörde sprichwörtlich herantragen, er ist zwingend auf ein ÖV oder „ähnliches“, wenn möglich günstigeres Transportmittel angewiesen.

8)
Fritz Müller99 ist seit 697 Tagen ohne Geld, erhält weder die ihm zustehende Nothilfe noch Sozialhilfe von der Stadt Bern und wurde durch dieses unrechtsstaatliche Verhalten sogar obdachlos – ohne Obdach seit 211 Tagen!

9)
Erneut und wiederholt wird die geschädigte Partei durch dieses unrechtstaatliche Vorgehen vom Amt genötigt, und Fritz Müller99 musste sich nun den zweiten Tag in Folge kriminalisieren (am 25., 27.05.2015 und erneut voraussichtlich am 01.06.2015), nur um den Antrag nach „Vorschrift“ einreichen zu können. Aktuelle Bundesgerichtsentscheide belegen, dass solche Behördenwillkür nicht statthaft sei.

10)
Auch am 27.05.2015, nachdem Fritz Müller99, zwischenzeitlich strafbare Handlungen hat vollziehen müssen, persönlich am Schalter vorsprach, wurde ihm eine weitere, eine zweite „Bedingung“ zu seinen Ungunsten ausgelegt und auferlegt, dass Anträge auch nur und ausschliesslich in Papierform entgegengenommen werden könnten. Ein PDF Dossier aufgrund einer „möglichen potentiellen grossen Virengefahr“ nicht entgegengenommen und gedruckt werden dürfe – wer’s glaubt?! Auf diese Weise (er)findet das Sozialamt Bern stetig neue Gründe, damit eine Anmeldung nicht vollzogen werden kann.

11)
Aus unserer Herleitung stellen wir erneut Strafanzeige gegen Herrn G___ wegen Nötigung, Bevorteilung und der Nicht-Anhandnahme des Dossiers seit dem 25.02.2014 sowie stellen gleichzeitig den Antrag auf Verbeiständung von Fritz Müller99. Die bis anhin ihm zuteil gekommene menschenrechtswidrigen und barbarischen Sanktion und Vorgehensweise sind zu verurteilen und strafrechtlich zu verfolgen. Die Rechte der geschädigte Partei zu wahren sind, dabei zählt gleiches Recht für alle! Heute werden Sie ihm dieses Recht zugestehen müssen, ausser, – Sie können mit glaubhaften Argumenten der Öffentlichkeit gegenüber vermitteln, dass alles seine schon seine Richtigkeit hat.

12)
Das 106-seitige Antrags Dossier sollte der Obdachlose auf seine Kosten selber drucken bei einem Preis von ca. 20 Rappen pro A4 Blatt – wie? Die Hürde, damit jeder und jede einen Antrag stellen kann muss niederschwellig sein und die entstehenden Kosten dürfen keinesfalls auf andere Nicht-staatliche Institutionen abgewälzt werden. Ich werde heute, 29.05.2015 persönlich auf meine Kosten das komplette Dossier drucken und auf meine Kosten eingeschrieben dem Amt zukommen lassen. Ich persönlich vehement auch diesen Vorgang als unrechtsstaatlich und diese Grundhaltung als bösartige Ideologie empfinde, kranke Menschen, welche auf Hilfe angewiesen sind, auf diese Art ausgrenzen zu wollen! Sollte am Montag, am 01.06.2015 das eingeschriebene Dossier vom Amt erneut nicht entgegengenommen und eröffnet werden, wird die geschädigte Partei am gleichen Tag um Polizeischutz ersuchen.

13)
Beweismittel
Jedes Beweismittel kann jederzeit onilne eingesehen werden (Video, Ton, Bild, Attest, Text..)
unter » tapschweiz.blogspot.ch.
- für die notwendig gewordenen Interventionsmassnahmen von Seiten der geschädigten Partei verweise ich ausdrücklich auf die unpag. Vorakten der Einwohnergemeinde Bern [b230XX], [b240XX] u. [b250XX], im Besonderen auf die Schinders Gesprächsprotokolle auf tapschweiz.blogspot.ch.
- Dossier Antrag #5 mit Unterlagen (106 Seiten)
- Rüge an das Sozialamt Bern vom 29.05.2015 (b25063)
Weitere Beweismittel bleiben ausdrücklich vorbehalten.

Persönliche Angaben
  • Name: MÜLLER99, Vorname: Fritz
  • Strasse: Nirgendwostrasse 99
  • Ort: 9999 Bern
  • Gemeldet in: Stadt Bern
  • Staatsangehörigkeit: CH

Ich bitte um Kenntnisnahme der Anzeige und Einleitung der erforderlichen Sofortmassnahmen.

Link zum Nachlesen: http://tapschweiz.blogspot.ch/2015/05/b25060.html

Mit freundlichen Grüssen


Anita Zerk, i.A. Fritz Müller99

1 Exemplar (b25060) als Mail an g____@ justice.be.ch (persönlich adressiert)
Beilagen erwähnt
Als E-Mail anonymisiert an Pressestellen und Politiker in der Schweiz

Die Korrespondenzadresse für diesen Case mit Nummer b25060 ist die geschädigte Partei, Fritz Müller99 – aufgrund seiner Mittel- und Obdachlosigkeit teils legitimiert durch Anita Zerk – die geschädigte Partei sich u.a. Druckkosten, Portokosten usf. nicht leisten kann. Die Zustelladresse (Absender) behält bis auf Weiteres seine Gültigkeit. Der Briefkasten an der Nirgendwostrasse 99 in 9999 Bern wird weiterhin geleert.

Aus Schinders Protokollen #1

Wofuer Schinders Protokolle?
Fritz Mueller99 wird vermehrt "auf der Gasse" Gespraechsprotokolle schreiben duerfen - besser gesagt muessen. Denn begibt sich Fritz Mueller99 in bilaterale Meetings mit Mitarbeitenden der Institution, welche sich Sozialamt auf den Hut schreibt, wie kann es anders sein, in ein Spannungsfeld, in dem alles möglich ist. Falschaussagen, Verleumdung und Diskreditierung. Wer, was moeglicherweise gesagt oder nicht gesagt hat kann im Nachhinein unmoeglich ohne technische Hilfsmittel ermittelt werden? Filmaufnahmen sind innerhalb des Amts nicht gestattet, so bleibt dem Bittsteller nur die Moeglichkeit des schriftlichen Protokolls. Fritz Mueller99 schreibt zum Glueck gerne Protokolle, - und schreibt sie schnell - sehr schnell.

Damit es ihm dennoch etwas leichter faellt, helfe ich ihm bei dem Review der Protokolle, achte darauf, dass ein wenig die ¨emotionale Komponente¨ mit in sein Text einfliesst, ich werde natuerlich die inhaltlichen Aspekte und harten Fakten nicht veraendern, das waere klar nicht im Sinne eines Gespraechsprotokolls. Die mobile "Protokollierstation" von Fritz Mueller99 ist technisch eingeschraenkt im Funktionsumfang, aus diesem Grund muessen wir in den Schinders Protokollen heute und zukuenftig auf Sonderzeichen und Selbstlaute verzichten, - wir werden in der dritten Person sprechen.

Der fortschreitenden Sinnentfremdung Einhalt gebieten
Wer in sich geht und sieht, wie die Lebens- und Leidenszeit von aktiven und intelligenten Menschen fuer gesellschaftlich sinnvolle Taetigkeiten genutzt werden koennte, der muesste in Anbetracht der heutigen, politischen Situation eigentlich nur noch weinen, denn es gibt nichts sinnentfremdeteres innerhalb eines sozialen Gefueges, in einer (noch) BGE-losen Gesellschaft, als Schinders Protokolle schreiben zu muessen. Einzig gedacht fuer den Selbstschutz, damit ein Individuum nicht im Nachhinein durch Sanktionen und Essensenzug indirekt getoetet werden darf, nur weil er dies oder jenes gesagt oder moeglicherweise nicht gesagt haben soll. Die Schinders Protokolle sollen Fritz Mueller99 vor diesem Ungemach bewahren. Wir werden sehen.

Schinders Protokoll, Gespraech 1..n
27.05.2015 Damit Fritz Mueller99 persoenlich heute beim Amt vorstellig und vorsprechen konnte, musste er sich aufgrund seiner Krankheit kriminalisieren. Er nicht verpflichtet ist, sich selbst belasten zu muessen, somit bleiben seine Lippen versiegelt. Er aufgrund Vereinbarung mit seinen Darlehensgebern explizit nur staatliche Hilfe in Anspruch nehmen darf, sofern es um die Grundsicherung geht, falls er diese Vereinbarung ein einziges Mal brechen wuerde, ihm sofort saemtliche Leistungen von Seite (Mikro-) Darlehensgeberin eingestellt wuerden. Er sich demnach sehr wohl ueberlegen muss, wie er priorisiert. Auf welche Art er sich toeten lassen will. Von Seite Staat ist die Sachlage klar, - die Zahl 697 spricht fuer sich.

Fuer Leser, die das Dossier nicht in vollem Umfang kennen, - Fritz Mueller99 ist nicht bereit, vom Sozialamt Bern zu ueberteuerten Preisen zur Verfuegung gestellte Fahrtickets in Anspruch zu nehmen, diese ihm nach SKOS Richtlinien im Budget nachtraeglich zu seinem Nachteil angerechnet wuerden. Es die Freiheit eines jeden Individuums ist selber entscheiden zu duerfen, wie und in welcher Form er oder sie das ihm zur Verfuegung stehende Grundsicherungsgeld auf den Monat verteilt einsetzt. Eine ueberteuerte Fahrkarte (b25027), die Antragsstellende Partei bzw. Sozialhilfebeziehende dazu zwingen, OeV Mittel nach dem "Zwangsprinzip" in Anspruch nehmen zu muessen, entspricht somit nicht der Rechtsstaatlichkeit. Ein Individuum kennt moeglicherweise guenstigere Moeglichkeiten, wie er sich von A nach B bewegen kann, gleiches gilt fuer die (Essens) Gutscheine, mit denen Sozialhilfebezueger gerne und viel zu oft abgespiesen werden. Gutscheine, die teils von unbeteiligten und nichtstaatlichen Organisationen mehr oder weniger genoetigt zur Verfuegung gestellt werden. Diese Institutionen sich vehement gegen ein solches Gebaren oeffentlich distanzieren und definitiv nicht dazu gewillt sind, Sozialhilfeantraege auf ihre Kosten zu drucken, den die Spendengelder von Caritas wie von anderen Hilfsinstitutionen sind an klare Regeln gebunden, wie diese Gelder verwendet werden dürfen. Fritz Mueller99 wie die besagte(n) Hilfsinstitution(en) sich solche Behoerdenwillkuer nicht gefallen lassen.

Zurueck zum Termin vom 27.05.2015. Fritz Mueller99 werden wie so oft, die immer gleichen Formulare vorgelegt, die er laengst ausgefuellt hat, diese heute wiederum beim Amt vor Ort haette abgeben wollen. Aus unerklaerlichen Gruenden er das komplette Dossier wieder hat "einpacken" muessen und vom Ort verwiesen wurde mit dem Hinweis, er koenne die gleichen Papiere zwei Tage spaeter nochmals vorbeibringen. Also ich, die Ghostwriterin Anita Zerk verstehe es nicht - sie vielleicht?

Ohne Geld, ohne Fahrmoeglichkeit, ohne der Moeglichkeit, dass ihm von staatlicher Seite ein Obdach gewaehrt worden waere, verliess Fritz Mueller99 den Ort des Grauens und denkt darueber nach, weshalb am Schalter darauf rumgeritten worden ist, wie den nun der Briefkasten an seinem ehemaligen Wohnort beschriftet worden sei, damit Fritz Mueller99 weiterhin seine Post erhalten kann. Ja, der Briefkasten ist korrekt beschriftet. Leider war aber offenbar die bildgebende Erklaerung von Fritz Mueller99 unzureichend, so dass das Sozialamt subito gleich Gebrauch von der Vollmacht machen wollte und Ruecksprache mit der ehemaligen Hausverwaltung in Betracht zog. Ich als Dossierbetreuerin habe nun ein Foto von diesem besagten Briefkasten gemacht, Fritz Mueller99 kann damit somit seiner sog. Mitwirkungspflicht nachkommen (dieses Wort gehört zum Unwort des Jahres erklärt), was wiederum ohne meine Mithilfe nicht moeglich gewesen waere. Der erstmalige Gebrauch der Vollmacht wird demnach dank meiner Intervention hinfaellig.

Es verhaelt sich in der Schweiz so, die Vollmacht kommt erst dann zum tragen, wenn die Beschaffung von Informationen nicht anderweitig moeglich ist. Der Sozialhilfebezueger muesste vorgaengig darueber informiert werden, dass er oder sie selber die Information beschaffen kann, ansonsten die Vollmacht zum tragen kaeme. Ich muss gestehen, gespannt warte ich auf den ersten Missbrauchsfall!

Zwei weitere Naechte (von 211 Naechten) musste Fritz Mueller99 unter freiem Himmel verbringen. Die zurueckzulegende Distanz zu seinem provisorischen Schlafplatz vom Sozialamt gemessen, leider zu weit entfernt ist. Das Ziel von Fritz Mueller99 bleibt bestehen, moeglichst nicht straffaellig zu werden. Ein wahres Kunststueck hat er bis heute vollbracht, - ohne Geld, - seit 697 Tagen, - im teuersten Land der Welt, - zu ueberleben! Wer moechte, kann bei ihm ein Survival-Training buchen.


29.05.2015 Fritz Mueller99 wird nach zwei langen Naechten erneut beim Sozialamt Bern vorstellig, er zieht eine Nummer und wartet, und wartet, und wartet. Ok, Fritz Mueller99 kann die Zeit mit bloggen ueberbruecken, dabei vergeht die Zeit wie im Fluge.

Nachdem seine Nummer endlich angezeigt wird, Fritz Mueller99 vor dem Schalter steht, verweist er u.a. auf die Nicht-Anhandnahme des Sozialhilfe und Nothilfe Antrags in Verantwortung von G___ und die in der Konsequenz, die wiederholte Noetigung seit Februar 2014.

Weshalb will Frau H___ das vollstaendige Dossier im PDF Format nicht entgegennehmen? Ein wenig irritiert auf die neue ihm noch unbekannte Situation fragt Fritz Mueller99, - wo im Gebaeude er demnach sein Antragsdossier selber ausdrucken koenne?

Frau H___ einen Drucker kann ich ihnen nicht zur Verfuegung stellen. Ich solle in ein Internet Kaffee gehen, dort koennen obdachlose Menschen ohne Geld bestimmt gratis drucken?

Fritz Mueller99 wie weit ist es bis zum naechsten Internet Kaffee? Und bekomme ich Geld, damit ich die Kopien vor Ort bezahlen kann? Notabene, es handelt sich um Antragskopien, die das Amt zwingend von den Antragstellenden verlangt, ohne diese Unterlagen kein Antrag bearbeitet wird! Sie kennen mein Dossier, ich bin gehbehindert und die Distanz von hier bis zum Internet Kaffee muss "irgendwie" zurueckgelegt werden?! Koennen sie mir dabei weiterhelfen?

Frau H___ Sie muessen uns die Unterlagen in Papierform ueberreichen (Frau H___ geht nicht auf meine Frage ein), so steht es hier schriftlich schwarz auf weiss. Wir duerfen kein PDFs entgegennehmen, die Gefahr, dass wir auf diese Weise Viren einschleusen, ist viel zu gross (wer's glaubt wird seelig)!?

Fritz Mueller99 gut, bzw. schlecht. Ich habe kein Geld, um ihre Forderungen umsetzen zu koennen. Demnach stellt sich die weitere Frage, wie ich die Nacht verbringen kann und Geld fuer Essen erhalte?

Frau H___ sie haben gestern gemaess unserem Computer beim Passantenheim uebernachtet.

Fritz Mueller99 nein. Wie kommen Sie darauf? Ich war nicht dort! Nothilfe nach rechtstaatlichem Ermessen wurde mir bis anhin nicht zuteil. Um nochmals auf den Punkt zurueckzukommen, wie koennen wir die Situation mit dem PDF bereinigen?

Frau H___ lassen Sie sich von einer nichtstaatlichen Institution Geld geben/leihen und gehen sie ins naechste Internet Kaffee.

Fritz Mueller99 ich wiederhole mich gerne - ich kann nicht gehen, die Atteste kennen sie. Sollten sie keinen Vorschlag unterbreiten koennen, so muss ich sie darauf hinweisen, dass dies eine Anzeige gegen G___ (Geschaeftsleitung des Sozialamts in Bern) wegen Nicht-Anhandnahme meines Falldossiers zur Folge haette. Sie befaehigen mich in keinster Weise, dass ich Unterlagen in der von ihnen gewuenschten Form abgeben koennte. Seit Februar 2014! Wo kann ich uebernachten?

Frau H___ (Frau H___ wiederholt sich) sie koennen in der Passantenhilfe uebernachten. Wir geben ihnen Essensgutscheine und bei der Passantenhilfe (eine nichtstaatliche Organisation), dort koennen sie Geld fuer Fahrkarten abholen.

Fritz Mueller99 sie defnieren dies als "Angebot", dies ist jedoch kein "Angebot", ich verstehe dies als Noetigung! Nicht involvierte Stellen sollen ihre Aufgaben uebernehmen, ich weiss aus sicherer Quelle, dass die von ihnen vorgeschlagene Hilfsinstitution mir kein Antrags-Druckgeld zur Verfuegung stellen wird (die Caritas Spendengelder sind an Bedingungen geknuepft). Ich werde dieses "Angebot" somit auch nicht annehmen koennen. Ich frage sie zum dritten und letzten Mal, sie koennen definitiv nur A4 Unterlagen in Papierform entgegennehmen, wie ist dies konkret zu bewerkstelligen im Umfeld meiner Situation?

Obwohl ich sämtliche Unterlagen bereit habe, findet sich (finden sie) keine Loesung? Muss ich ein zweites Mal diesen Ort verlassen, ohne dass mein Antrag jetzt und heute entgegengenommen wird? Wiederum von dannen gehen muss, ohne Geld, ohne (überteuerte) Fahrkarte, bzw. Geld in den Haenden zu halten, ohne Uebernachtungsmoeglichkeit, ohne der Moeglichkeit, mich von A nach B bewegen zu koennen. Sie verweisen mich erneut auf fremde Hilfsinstitutionen, wollen mich erneut mit Essensgutscheinen "abspeisen" - ich jedoch ein garantiertes und freiheitliches Recht darauf habe und in Anspruch nehme, mit Geld und nicht mit Gutscheinen einzukaufen, - weiter ein garantiertes und freiheitliches Recht ich besitze, dass mir Hilfe von Seite Staat und nicht Hilfe von Seite Kirche oder sonstiger Seite zur Verfuegung steht, dessen Hilfe einzig auf Goodwill beruht?

Frau H___ sie stoeren! Gehen sie bitte. Andere Hilfebeduerftige moechten als naechstes an die Reihe kommen.

Fritz Mueller99 wann soll ich mich erneut bei ihnen melden?

Frau H___ den naechst moegliche Termin ist am Montag ab 8.30h Vormittags.

Fritz Mueller99 Einwaende oder Bemerkungen - der Protokollfuehrer den Teilnehmer/die Teilnehmenden darauf aufmerksam macht, dass innert 20 Tagen ab Publikationsdatum die Parteien entsprechende Einwaende oder Bemerkungen schriftlich anbringen koennen. Werden keine Einwaende vorgebracht, das vorliegende Gespraechsprotokoll als stillschweigend genehmigt gilt. Besten Dank und auf Wiedersehen.

Link zum Nachlesen: http://tapschweiz.blogspot.ch/2015/05/b25064.html

Bern, Schinders Protokoll vom 31. Mai 2015
Fritz Mueller99 und Review durch Anita Zerk

Blog Serie #4 – ..der Entscheid ist eine Aufforderung zur Denunziation (4/9)

Eine 9-teilige Serie zum Thema Datenschutz und Privatsphäre von Sozialhilfeabhängigen in der Schweiz – aus der Prozessakte von Fritz Müller99.

Permalink b240123


 Mit Entscheid Bundesgericht vom 11.05.2015 (b240119) dürfen Sozialhilfebezüger in der Schweiz nicht wissen..
«..wie ein „Datenzugriff“ erfolgt noch wie die datensicherheitstechnischen Massnahmen zum Schutze der sensiblen Patientendaten umgesetzt werden»


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Quelle: via @TAP Schweiz, May 29, 2015 at 22:50PM

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Blog Serie #3 – ..keine Erwerbsarbeit, kein Stutz, nun auch kein Datenschutz (3/9)

Eine 9-teilige Serie zum Thema Datenschutz und Privatsphäre von Sozialhilfeabhängigen in der Schweiz – aus der Prozessakte von Fritz Müller99.

Permalink b240122


Mit Entscheid Bundesgericht vom 11.05.2015 (b240119) dürfen Sozialhilfebezüger in der Schweiz nicht wissen..
«..inwieweit ein Arzt der ärztlichen Schweigepflicht durch die Vollmacht entbunden wird und wie ein Datenaustausch (Form) vor sich geht»


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Quelle: via @TAP Schweiz, May 28, 2015 at 22:00PM

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Blog Serie #2 – ..Spitzelregime gegen Hilfsbedürftige (2/9)

Eine 9-teilige Serie zum Thema Datenschutz und Privatsphäre von Sozialhilfeabhängigen in der Schweiz – aus der Prozessakte von Fritz Müller99.

Permalink b240121
Mit Entscheid Bundesgericht vom 11.05.2015 (b240119), werden Datenschutzbestimmungen bei Sozialhilfebezügern in der Schweiz ausgehebelt, denn es..
«..erhalten mit der (Zwangs-) Unterzeichnung der Vollmacht legitim ~8’000 Spitalmitarbeitende Zugriff auf höchst sensible Patientendaten»


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Quelle: via @TAP Schweiz, May 27, 2015 at 21:40PM

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Blog Serie #1 – ..freie Bahn für die staatliche Bespitzelung (1/9)

Aus aktuellem Anlasse gibt es eine 9-teilige Serie zum Thema Datenschutz und Privatsphäre von Sozialhilfeabhängigen in der Schweiz – aus der Prozessakte von Fritz Müller99.

Zu Beginn möchte ich mich im Namen von Fritz Müller99 recht herzlich entschuldigen für das unerhörte Bundesgerichtsurteil, ausgesprochen am 11. Mai 2015 (b240119).
Permalink b240120

Fritz Müller99 hat sich eingesetzt;
„..dass in der Schweiz nicht Tür und Tor geöffnet werden, damit zukünftig..
..jedem kranken Schweizer die Sozialhilfe gestrichen werden kann
..der ärztlichen Schweigepflicht keine Achtung mehr zukommt
..Behörden ohne Befund der SUVA/IV rechtswidrige Verfügungen aussprechen dürfen, welche im Ermessensspielraum des jeweiligen Sozialamt Sachbearbeiters liegen
..Sozialhilfebeziehende auf eigene Kosten einen ärztlichen Befund (SUVA/IV) zwecks Beweiskraft ihrer Krankheit gegenüber den Behörden zu leisten haben“

Mit diesem Urteil wird die Privatsphäre von Sozialhilfeabhängigen vollumfänglich aufgehoben. Damit der Leser nicht mit einem umfangreichen Urteil sprichwörtlich erschlagen wird, werde ich euch die Kernaspekte, die einen direkten Einfluss haben im Alltag eines Schweizer Bürgers, der oder die auf staatliche Unterstützung angewiesen ist, häppchenweise in Form eines Bildes vorsetzen (s.u.).

Sein Einsatz hat Fritz Müller nicht nur mit seiner Gesundheit bezahlt, sondern auch mit unwiederbringlichen rund sFr. 50'000 Schweizer Franken, geliehenes Geld von anonymen Darlehensgebern, die sich gegen diese Behördenwillkür einsetzen. 




Zu den harten Fakten – aus der Blog Serie #1 (1/9):

Mit Entscheid Bundesgericht vom 11.05.2015 (b240119) dürfen Sozialhilfebezüger in der Schweiz..
«..das Widerrufsrecht (bis wann eine Vollmacht seine Gültigkeit hat) nicht auf der ihr vorgelegten Vollmacht geltend machen»


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Quelle: via @TAP Schweiz, May 27, 2015 at 21:00PM

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Was wäre wenn wieder ein Hartz-IV 100%-Sanktionierter stirbt

Ich habe die schmerzliche Pflicht, euch vom Hinschied von Fritz Müller99 (†50) Kenntnis zu geben.

Thema heute: Aus aktuellem Anlass (Text bis zum Ende lesen!)

Fritz Müller99 erlag in der Nacht auf den Donnerstag seiner Blutvergiftung (septischer Schock), hervorgerufen durch die Nichtbehandlung eines Zahnes. Die Sozialen Dienste der Stadt Bern haben die Behandlungskosten nicht übernehmen wollen und der Notfalldienst der Stadt Bern (Medphone) wollte deshalb keine Nothilfe leisten.

Fritz Müller99 hinterlässt uns sein Lebenswerk – ein bisher noch unbekannten Blog, der über seinen Tod hinaus automatisiert ab heute über einen Zeitraum von zwei Jahren einmal pro Woche seine Lebensgeschichte erzählt, dabei die Menschen beim Namen nennen wird, die seinen Tod zu verantworten haben.

Nachzulesen unter » tapschweiz.blogspot.ch 

Tief betroffen sprechen wir den engsten Freunden unser herzliches Beileid aus.

In lieber Erinnerung
Die Community

Auf expliziten Wunsch des Verstorbenen findet keine Trauerfeier statt.
Ich erinnere an die Verfügung vom 05.11.2011, erlassen und in Erwägung gezogen vom Verwaltungsgericht des Kantons Bern, dass
„[...]eine Totesanzeige (b12010) nichts zur Sache beiträgt, sondern Sitte und Anstand verletzt [..] und mit einer Ordnungsbusse bis zu 3000 Franken bestraft werden kann[..]“
Als Tipp – den Behörden also nie seine eigene Todesanzeige schicken.

Was wäre wenn Fritz Müller99 nach 33 Stunden, nachdem er die Nothilfemeldung abgesetzt hat, diese Nacht auf den 21ten seiner unbehandelten Blutvergiftung wegen wirklich gestorben wäre?
Permalink b25051


Es gäbe ein kurzes und lautes Aufschreien seitens der Behörden und Medien. Die Staatsanwaltschaft (er)fände Vorwände, weshalb niemand zur Rechenschaft gezogen werden könne?


Und dann käme dieser Spruch;
„Was keiner geglaubt haben wird, was keiner gewusst haben konnte, was keiner geahnt haben durfte, das wird dann wieder das gewesen sein, was keiner gewollt haben wollte“ (Erich Fried)
Was bisher geschah: Der Eilantrag (19.05.2015 - 16:30, b25049) für die Übernahme der Krankheitskosten wurde beim Sozialamt Bern von mir im Auftrag von Fritz Müller99 eingereicht, der Antrag wurde wie erwartet unvollständig bearbeitet, war fehlerbehaftet und die notwendigen Rahmenbedingungen nicht geschaffen, so dass eine Notfallbehandlung am 20. Mai 2015 nicht hat stattfinden können.

Damit nun gleichfalls die Frage im Raum steht;
„[..]muss ein Hartz-IV (Nicht-Mehr-)Empfänger akute Zahnschmerzen in Kenntnis der Risiken tagein, tagaus «ertragen» und «aushalten» (bis zu seinem Tod)?“
Zahnschmerzen » Infektion » Blutvergiftung » Tod
Am Anfang steht immer eine lokale Infektion meist mit Bakterien. Von diesem Krankheitsherd zum Beispiel an einer Zahnwurzel (=Infektionsquelle) breiten sich die Erreger und ihre Gifte über die Blutbahn in den gesamten Körper aus.

Pro Jahr sterben in Deutschland mehr als 50.000 Deutsche an Sepsis (15'000 Menschen in der Schweiz, endet in jedem dritten Fall tödlich), Sepsis ist somit die dritthäufigste Todesursache.

Ähnlich wie bei einem Schlaganfall oder einem Herzinfarkt spielt die verstreichende Zeit bis zur Notfallbehandlung eine entscheidende Rolle für das Überleben. Studien zeigen, dass im Falle eines septischen Schocks jede Stunde Zeitverzögerung bis zum Beginn der Therapie mit Antibiotika die Sterblichkeit um acht Prozent erhöht.

Zu eurer Beruhigung – Fritz Müller99 hat diese Nacht überlebt – eine weitere Nacht folgt. Eine spannende Annahme, dass Behörden offenbar davon ausgehen, dass Zahninfektionen von alleine heilen? Der Zeit-Ticker läuft weiter, die Gefahr, dass Fritz Müller99 die nächste Nacht nicht überleben wird, bleibt bestehen #tapschweiz #‎agenda2010leaks‬ http://twitter.com/tapschweiz

Link zum Nachlesen: http://tapschweiz.blogspot.ch/2015/05/b25051.html

Ähnliche Themen: Tod durch Leistungsentzug und die Verantwortung des Gesetzgebers.

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Bern, 21. Mai 2015

Freundlichst

Anita Zerk

Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @TAP Schweiz, May 21, 2015 at 04:00AM

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AW: Lebensgefahr Blutvergiftung – wie das Amt reagiert

Die Sozialen Dienste in Bern weichen von ihrem Standpunkt nicht ab, dass ein Antragsteller schwarz zu fahren habe, sprich – er oder sie solle auf unrechtmässige Weise vorgängig Fahrleistungen erschleichen – eine notfallmässige Intervention seitens der Ärzte könnte daraufhin zwar möglicherweise gemäss Angaben vom Sozialdienst Bern erfolgen, um das darauffolgende Strafverfahren hätte sich dann der Antragsteller selber zu kümmern. Im weiteren möchte das Amt erneut Behandlungskosten auf unrechtmässige Weise an externe Institutionen überwälzen, obschon das Sozialamt Bern ganz klar für Gesundheitskosten ihrer Klientel in vollem Umfange selber aufzukommen hat. Obschon die Schweizerische Beobachter Stiftung wie der Zieglerfonds sich schon oft zu diesem Thema, bzw. zu dieser Scheinproblematik geäussert haben.

Thema heute: Ein Notfall nach Vorstellung des Amts und die Antwort von Fritz Müller99 #tapschweiz #‎agenda2010leaks‬ http://twitter.com/tapschweiz
Permalink b25050


Absender (fritz.mueller99@nirgendwo.ch)
Fritz Müller99, Nirgendwostrasse 99, 9999 Bern


Empfänger (g___@bern.ch)
Soziale Dienste Bern
G___
Schwarztorstrasse 71
3007 Bern

Als Beweismittel per Mail an
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Bern, 20. Mai 2015



AW: Lebensgefahr Blutvergiftung – wie das Amt reagiert


Sehr geehrter Herr G____

Danke für die E-Mail Ihrer Institution vom 20.05.2015 - 15:14 Uhr.

Ich kann Ihnen im Auftrag von Fritz Müller99 wie folgt eine Antwort zukommen lassen. Fritz Müller99 orientiert sich bei der Umsetzung der Inanspruchnahme von Nothilfe weiterhin an der Rechtmässigkeit der Rahmenbedingungen, welche für die Schweiz gelten – er wird sich durch Sie nicht nötigen lassen und wird keine Straftat begehen, indem, wie von Ihnen unausgesprochen vorgeschlagen, er Fahrleistungen zu erschleichen hätte, damit er die Notfallbehandlung vornehmen lassen kann.

> Guten Tag Frau Zerk
>
> Ihre Anfrage um Kostengutsprache kann
> ich wie folgt beantworten.
>
> Herr Fritz Müller99 kann sich immer am Morgen
> (Montag bis Freitag) zwischen 7.45 und 8.45 im
> Inselspital in der Zahnklinik melden.
> Die Klinik befindet sich an der Freiburg-
> strasse 7. Zu den angegebenen Zeiten kann
> jede Peron ohne Termin erscheinen, Notfall-
> behandlungen werden dann gleich durchgeführt,
> dies ohne vorherige Kostengutsprache. Im
> Anschluss an die Notfallbehandlung kann für
> den Patienten ein Kostenvoranschlag für
> eine weitere Behandlung erstellt werden.
Besten Dank für diese Information, möchte gleichzeitig bemängeln, dass wir diese wichtige Information nicht zu einem früheren Zeitpunkt erhalten haben, unser jetziges Vorgehen somit auf falschen Annahmen beruhte. Könnten Sie diesbezüglich den Notfalldienst der Stadt Bern (+41 900 57 67 47, 1.98 CHF/Min) dahingehend über diese (Neu-) Regelung in Kenntnis setzen, dass die (Telefon-) Auskunft im Notfall die entsprechenden Informationen, wie von Ihnen vorgetragen, auch so an die Nothilfebeziehenden weitergegeben werden. Zwischenzeitlich, wie sie dem Zeit-Counter im Web entnehmen, über 25 Stunden seit der Erstmeldung verstrichen sind!


> Mit diesem Kostenvoranschlag können Sie sich
> an den Zieglerfonds wenden mit einem Antrag
> um Kostenübernahme. Die Adresse des Ziegler-
> fonds ist Predigergasse 5, Postfach 275
> 30000 7 Bern.
Nach der Behandlung müssten voraussichtlich (hoffentlich) keine weiteren Kosten entstehen. Anfragen an Dritte (unbeteiligte Institutionen) stellen zu müssen, damit diese ggf. (Krankheits-) Kosten übernehmen, sind unrechtmässig und somit für unseren vorliegenden Fall irrelevant.


> Wenn Herr Fritz Müller99 möchte, dass der Sozial-
> dienst eine allfällige Kostengutsprache prüft,
> muss er zwingend ein Gesuch um Sozialhilfe stellen.
> Dazu muss er sich an einem Nachmittag persönlich
> an der Schwarztorstrasse 71 (Mo-Do 14.00-16.30
> und Fr 14.00-15.30) melden.
Die Anmeldung wurde von Fritz Müller99 am 01.10.2009 gemacht. Eine erneute, bzw. zweite Anmeldung somit überflüssig. Es gelten u.a. die Vorbringungen aus b25033 – und müsste so von Ihrer Seite auch berücksichtigt werden – weitere Beweismittel ausdrücklich vorbehalten bleiben.


> Ich hoffe, Ihnen mit diesen Angaben weiter-
> geholfen zu haben.
>
> Freundliche Grüsse
> i.A. G____


Ich möchte darauf hinweisen, dass ein weiteres Verschleppen des Verfahrens entsprechende Konsequenzen nach sich ziehen kann, es für mich seit langem den Anschein erweckt, dass Ihre Handlungsweise gegen Sitte und Anstand verstossen, – und nichts zur Sache beitragen.

Link zum Nachlesen: http://tapschweiz.blogspot.ch/2015/05/b25050.html

Ich bitte um Kenntnisnahme und verbleibe mit freundlichen Grüssen


Anita Zerk, i.A. Fritz Müller99

1 Exemplar (b25050) als Mail an g____@bern.ch (persönlich adressiert)
Als E-Mail anonymisiert an Pressestellen und Politiker in der Schweiz

Die Korrespondenzadresse für diesen Case mit Nummer b25050 ist die Antragstellende Partei, Fritz Müller99 – aufgrund seiner Mittel- und Obdachlosigkeit teils legitimiert durch Anita Zerk – die Antragstellende Partei sich u.a. Druckkosten, Portokosten usf. nicht leisten kann. Die Zustelladresse (Absender) behält bis auf Weiteres seine Gültigkeit. Der Briefkasten an der Nirgendwostrasse 99 in 9999 Bern wird weiterhin geleert.

Antrag auf Kostenübernahme Notfall Zahnarzt

Kein Zugang zum Gesundheitssystem bedeutet zwangsläufig, dass Menschen nur noch notfallmässig vom Zahnarzt behandelt werden. Sogar in dieser Situation verlangen die Ärzte vorgängig eine Kostengutsprache von Seite der Sozialen Dienste.

Thema heute: Seit Monaten leidet Fritz Müller99 unter schlimmen Zahnschmerzen – er kann seit Wochen nur noch auf der einen Seite essen, – und die Entzündung beim Kiefer sind so weit fortgeschritten, dass eine Blutvergiftung im Moment nicht ausgeschlossen werden kann.

Der Antrag für die Übernahme der Krankheitskosten wird beim Sozialamt Bern notfallmässig am 19. Mai 2015 um 16:30 Uhr eingereicht #tapschweiz #‎agenda2010leaks‬ http://twitter.com/tapschweiz

Permalink b25049

Absender (fritz.mueller99@nirgendwo.ch)
Fritz Müller99, Nirgendwostrasse 99, 9999 Bern


Empfänger (g___@bern.ch)
Soziale Dienste Bern
G___
Schwarztorstrasse 71
3007 Bern

Als Beweismittel per Mail an
Cc: l____@jgk.be.ch; m___@justice.be.ch; s____@justice.be.ch; l___@bger.admin.ch, Pressestellen und Politiker in der Schweiz


Bern, 19. Mai 2015



Antrag auf Kostenübernahme Notfall Zahnarzt


Sehr geehrter Herr G____

1)
Damit Herr Fritz Müller99 notfallmässig beim Zahnarzt an Kiefer und Unterkiefer behandelt werden kann, wird vorgängig vom städtischen Notfalldienst (+41 900 57 67 47) von Ihrer Seite zwingend eine Bestätigung der Kostenübernahme verlangt. Aufgrund der akuten Symptome kann eine mögliche Blutvergiftung nicht ausgeschlossen werden.

2)
Von daher darf ich Sie bitten, die notwendigen Sofortmassnahmen heute in die Wege zu leiten (Fahrkarte, Kostenübernahme Behandlungskosten etc.) mit Rück- und Statusmeldung an mich.

Link zum Nachlesen: http://tapschweiz.blogspot.ch/2015/05/b25049.html

Ich bitte um Kenntnisnahme und verbleibe mit freundlichen Grüssen

Anita Zerk, i.A. Fritz Müller99

1 Exemplar (b25049) als Mail an g____@bern.ch (persönlich adressiert)
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Die Korrespondenzadresse für diesen Case mit Nummer b25049 ist die Antragstellende Partei, Fritz Müller99 – aufgrund seiner Mittel- und Obdachlosigkeit teils legitimiert durch Anita Zerk – die Antragstellende Partei sich u.a. Druckkosten, Portokosten usf. nicht leisten kann. Die Zustelladresse (Absender) behält bis auf Weiteres seine Gültigkeit. Der Briefkasten an der Nirgendwostrasse 99 in 9999 Bern wird weiterhin geleert.