Information an das Obergericht des Kantons Bern wegen Verdacht der Strafvereitelung in Sachen Nothilfe


Thema heute: nachdem der Obdachlose Fritz Müller99, obschon er bis heute drei Nothilfeanträge bei den Behörden eingereicht hat, weder Brot, Essensgutscheine noch eine warme Bleibe bekommen hat, er das Obergericht des Kantons Bern anruft wegen Verdacht der Strafvereitelung in vorliegendem Fall.

++ EwuS•wngi ++

(Ein weiteres unnötiges Schreiben, welches nicht gemeinschaftsdienlich ist)

#tapschweiz #‎agenda2010leaks‬ http://twitter.com/tapschweiz
Permalink b27009

Absender (fritz.mueller99@nirgendwo.ch)
Fritz Müller99, Nirgendwostrasse 99, 9999 Bern


Empfänger (s____@justice.be.ch)
Einschreiben
Obergericht des Kt. Bern
S___
Hochschulstrasse 17
Postfach 7475
3001 Bern


Als Beweismittel per Mail an
Cc: m___@justice.be.ch; l____@jgk.be.ch; g____@bern.ch; l___@bger.admin.ch; l___@bger.admin.ch; g____@justice.be.ch, Pressestellen und Politiker in der Schweiz


Bern, 15. Oktober 2015


Neuanmeldung bei der Gemeinde Bern oder Antrag für Nothilfe, Versuch 4/x seit dem 1. August 2015

Formelle Information an S___, Obergericht des Kantons Bern


Sehr geehrter S___

1) Hiermit informiere ich Sie in einem formellen Rahmen über vorliegende mutmasslich unrechtstaatliche Situation / Gegebenheit zwecks in Erwägung ziehen von möglichen Massnahmen von Seite Staatsanwaltschaft.

2) Ich als Laie weder verpflichtet bin für das Darlegen meiner Vorbringungen Fachbegrifflichkeiten zu verwenden. Es in Ihrer Deutungshoheit liegt, meine Informationen zu gewichten, ggf. erforderliche Massnahmen in die Wege zu leiten.

3) Ich auf diesem Weg ein viertes Mal die Prozedur in Kauf nehme, mein Anliegen an Sie als Behörde herantrage auf das Thema „Antrag auf Nothilfe“ bezogen


4) Ein Verfahren genau in gleichem Sachverhalt gegen mehrere StaatsanwältInnen in Berlin, wegen Verdachts der Strafvereitelung, im Kontext mit schweren Misshandlungen von Betroffenen unter Hartz IV / TAP Schweiz, darunter auch der Fall Ralph Boes, entsprechend Strafanzeige gegen diese Amtsträger eingereicht worden ist.

Meines Erachtens reichlich spät, angesichts der Tatsache, dass Tausende in der Schweiz misshandelt, möglicherweise sogar an direkten oder indirekten Handlungen der Jobcenter / Sozialämter verstorben sind. Es ist höchste Zeit für transparente und umfassende Untersuchungen.

Beweismittel – chronologischer Hergang ab b270XX
Schinders Protokoll #9, Ziff. 8 unter http://tapschweiz.blogspot.ch/2015/08/b26004.html (abgerufen am 15.10.2015)
Antrag Nothilfe/Sozialhilfe (1/x) vom 03.08.2015 (b27001)
Antrag Nothilfe/Sozialhilfe (2/x) vom 29.09.2015 (b27006)
Antrag Nothilfe/Sozialhilfe (3/x) vom 10.10.2015 (b27008)
Antrag Nothilfe/Sozialhilfe (4/x) vom 15.10.2015 (b27009, dieses Schreiben)

5) Ich fasse mich kurz und informiere Sie ausschliesslich aktuell und zeitnah über die vier wichtigsten Punkte.

a) Zu Punkt 1 – Anzeige aufgrund der Nicht-Anhandnahme des Antrags auf Nothilfe – die Staatsanwaltschaft blieb untätig (b25089).
Ergebnis: Diese Anzeige wurde weder je von G___ beantwortet noch Anhand genommen.

b) Zu Punkt 2 – keine Nothilfe seit 01.08.2015 (b27001, b27006, b27007).
Ergebnis: Der Antragsteller wird irregeführt. Weiss weder wo er übernachten kann noch wie er etwas zu essen bekommen kann. Siehe Beweismittel.

c) Zu Punkt 3 – keine Stellungnahme seitens verfügender Behörde aufgrund des dritten Nothilfeantrages vom 10.10.2015 (b27008).
Ergebnis: Erneut keine Anhandnahme. Siehe Beweismittel.

d) Zu Punkt 4 – keine Ausstellung einer amtlichen Bestätigung, dass keine Nothilfe erbracht wird (b27008, Abs. III, Ziff. 4).
Ergebnis: Dem Bittsteller weder eine Antwort zukommt noch eine Bestätigung ausgestellt wird. Der letzte Punkt 4 als sehr schwerwiegend gewichtet wird. Könnten auf diese Weise genötigte Dritte vorübergehend „aktiv“ werden.

Beweismittel
Blog tapschweiz.blogspot.ch (abgerufen am 15.10.2015)


Fristsetzung
6) Angesichts der ihnen umfassend online zur Verfügung stehenden Informationen Sie über sämtliche Eckdaten verfügen, – gerügt wird, dass Sie diese Daten täglich seit Jahren hätten einsehen können – ohne mein Zutun und ohne meine Information mit Schreiben von heute hätten aktiv werden können.

Die Ihnen bekannten „Umstände“ aufgrund der Publizität vertraut sein müssten, hinsichtlich der Dringlichkeit eine zweitägige Fristsetzung (AT) bis 19. Oktober 2015 für eine offenbar notwendige Intervention von Seite Staatsanwaltschaft mit Rückmeldung an die geschädigte Partei als angezeigten erscheint.

7) Ich ohne Einschränkung beantrage, dass Sie mir sämtliche mir zustehenden Rechte als Schweizer Bürger ohne sie namentlich nennen zu müssen (die geschädigte Partei solche Begrifflichkeiten nicht kennen kann), billigen werden.
- unter Kostenfolgen -

Sie in der Pflicht stehen müssten, mir aufgrund meiner Mittellosigkeit zu diesem Recht zu verhelfen. Dafür diese Gewaltentrennung von Judikative, Legislative und Exekutive zum Zweck der Machtbegrenzung und der Sicherung von Freiheit und Gleichheit geschaffen wurde. Die Folgen und Auswirkungen aus diesen unrechtstaatlichen Handlungsweisen um ein vielfaches schlimmer sind als bei Schwerstverbrechern, diesen ein Recht auf Essen und das Recht auf ein Obdach gewährt wird – inkl. das Recht auf Gesundheit usw. usf. zusteht.


Nebst den Informationen aus den Blogbeiträgen stehe ich Ihnen für weitere Fragen gerne jederzeit zur Verfügung.

Nachzulesen unter: http://tapschweiz.blogspot.ch/2015/10/b27009.html

Die Vorgänge müssten somit hinreichend beschrieben sein und ersuche Sie höflich um wohlwollende Prüfung und entsprechende Interventionsmassnahmen.

Unter Würdigung der Beweislage bitte ich Sie um Kenntnisnahme und danke Ihnen bestens für Ihre Bemühungen.


Mit freundlichen Grüssen.

Bern, 15. Oktober 2015



Anita Zerk, i.A. Fritz Müller99



Fritz Müller99
(geschädigte Partei)

1 Exemplar

Als Mailkopie an: s___@justice.be.ch (persönlich adressiert)

Als E-Mail anonymisiert an Pressestellen und Politiker in der Schweiz

Beilagen erwähnt

Die Korrespondenzadresse für diesen Case mit Nummer b27009 ist der Geschädigte, Fritz Müller99 – aufgrund seiner Mittel- und Obdachlosigkeit teils legitimiert durch Anita Zerk – der Geschädigte sich u.a. Druckkosten, Portokosten usf. nicht leisten kann. Die Zustelladresse (Absender) behält bis auf Weiteres seine Gültigkeit. Der Briefkasten an der Nirgendwostrasse 99 in 9999 Bern wird weiterhin geleert.