Antragseingabe nur am Schalter möglich

Das Sozialamt Bern ist der Meinung, dass Fritz Müller99 persönlich am Schalter vorbeigehen müsste. Das Sozialamt bezieht sich weder auf den Punkt der Wegstrecke, die dafür der Hilfesuchende zurückzulegen hätte, obschon er dies nicht kann, noch bezieht sich das Sozialamt auf den Punkt der ÖV-Finanzierung (erklärt unter b25016). Dem Fritz Müller99 ist somit mit dem Zitat, dass „die Rahmenbedingungen für eine Neuanmeldung für alle gleich seien“ nicht geholfen und muss erneut beim Sozialamt nachfragen. Siehe nächstes Schreiben (b25020). Immerhin funktioniert die angegebene E-Mail Adresse pikettsarpikettsar@bern.ch – gewiss keine Selbstverständlichkeit.
Permalink b25019



Absender (g____@bern.ch)
Soziale Dienste Bern
Schwarztorstrasse 71
3007 Bern

Empfänger (fritz.mueller99@nirgendwo.ch)
Fritz Müller99, Nirgendwostrasse 99, 9999 Bern

Bern, 15. Oktober 2014


Guten Tag Herr Fritz Müller99

Wir haben Ihre Mail erhalten und nehmen wie folgt dazu Stellung:

Bitte melden Sie sich für einen Anmeldung persönlich am Schalter der Schwarztorstrasse 71 in Bern. Unsere Schalteröffnungszeiten für Neuanmeldungen sind Montag bis Donnerstag von 14.00 Uhr bis 16.30 Uhr und Freitag von 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr. Die Rahmenbedingungen für eine Neuanmeldung sind für alle gleich, daher bitten wir Sie, wenn sie ein Gesuch stellen möchten, dies persönlich am Schalter des Sozialdienstes zu tun.

Freundliche Grüsse
G_____