AW: Lebensgefahr Blutvergiftung – wie das Amt reagiert

Die Sozialen Dienste in Bern weichen von ihrem Standpunkt nicht ab, dass ein Antragsteller schwarz zu fahren habe, sprich – er oder sie solle auf unrechtmässige Weise vorgängig Fahrleistungen erschleichen – eine notfallmässige Intervention seitens der Ärzte könnte daraufhin zwar möglicherweise gemäss Angaben vom Sozialdienst Bern erfolgen, um das darauffolgende Strafverfahren hätte sich dann der Antragsteller selber zu kümmern. Im weiteren möchte das Amt erneut Behandlungskosten auf unrechtmässige Weise an externe Institutionen überwälzen, obschon das Sozialamt Bern ganz klar für Gesundheitskosten ihrer Klientel in vollem Umfange selber aufzukommen hat. Obschon die Schweizerische Beobachter Stiftung wie der Zieglerfonds sich schon oft zu diesem Thema, bzw. zu dieser Scheinproblematik geäussert haben.

Thema heute: Ein Notfall nach Vorstellung des Amts und die Antwort von Fritz Müller99 #tapschweiz #‎agenda2010leaks‬ http://twitter.com/tapschweiz
Permalink b25050


Absender (fritz.mueller99@nirgendwo.ch)
Fritz Müller99, Nirgendwostrasse 99, 9999 Bern


Empfänger (g___@bern.ch)
Soziale Dienste Bern
G___
Schwarztorstrasse 71
3007 Bern

Als Beweismittel per Mail an
Cc: l____@jgk.be.ch; m___@justice.be.ch; s____@justice.be.ch; l___@bger.admin.ch, Pressestellen und Politiker in der Schweiz

Bern, 20. Mai 2015



AW: Lebensgefahr Blutvergiftung – wie das Amt reagiert


Sehr geehrter Herr G____

Danke für die E-Mail Ihrer Institution vom 20.05.2015 - 15:14 Uhr.

Ich kann Ihnen im Auftrag von Fritz Müller99 wie folgt eine Antwort zukommen lassen. Fritz Müller99 orientiert sich bei der Umsetzung der Inanspruchnahme von Nothilfe weiterhin an der Rechtmässigkeit der Rahmenbedingungen, welche für die Schweiz gelten – er wird sich durch Sie nicht nötigen lassen und wird keine Straftat begehen, indem, wie von Ihnen unausgesprochen vorgeschlagen, er Fahrleistungen zu erschleichen hätte, damit er die Notfallbehandlung vornehmen lassen kann.

> Guten Tag Frau Zerk
>
> Ihre Anfrage um Kostengutsprache kann
> ich wie folgt beantworten.
>
> Herr Fritz Müller99 kann sich immer am Morgen
> (Montag bis Freitag) zwischen 7.45 und 8.45 im
> Inselspital in der Zahnklinik melden.
> Die Klinik befindet sich an der Freiburg-
> strasse 7. Zu den angegebenen Zeiten kann
> jede Peron ohne Termin erscheinen, Notfall-
> behandlungen werden dann gleich durchgeführt,
> dies ohne vorherige Kostengutsprache. Im
> Anschluss an die Notfallbehandlung kann für
> den Patienten ein Kostenvoranschlag für
> eine weitere Behandlung erstellt werden.
Besten Dank für diese Information, möchte gleichzeitig bemängeln, dass wir diese wichtige Information nicht zu einem früheren Zeitpunkt erhalten haben, unser jetziges Vorgehen somit auf falschen Annahmen beruhte. Könnten Sie diesbezüglich den Notfalldienst der Stadt Bern (+41 900 57 67 47, 1.98 CHF/Min) dahingehend über diese (Neu-) Regelung in Kenntnis setzen, dass die (Telefon-) Auskunft im Notfall die entsprechenden Informationen, wie von Ihnen vorgetragen, auch so an die Nothilfebeziehenden weitergegeben werden. Zwischenzeitlich, wie sie dem Zeit-Counter im Web entnehmen, über 25 Stunden seit der Erstmeldung verstrichen sind!


> Mit diesem Kostenvoranschlag können Sie sich
> an den Zieglerfonds wenden mit einem Antrag
> um Kostenübernahme. Die Adresse des Ziegler-
> fonds ist Predigergasse 5, Postfach 275
> 30000 7 Bern.
Nach der Behandlung müssten voraussichtlich (hoffentlich) keine weiteren Kosten entstehen. Anfragen an Dritte (unbeteiligte Institutionen) stellen zu müssen, damit diese ggf. (Krankheits-) Kosten übernehmen, sind unrechtmässig und somit für unseren vorliegenden Fall irrelevant.


> Wenn Herr Fritz Müller99 möchte, dass der Sozial-
> dienst eine allfällige Kostengutsprache prüft,
> muss er zwingend ein Gesuch um Sozialhilfe stellen.
> Dazu muss er sich an einem Nachmittag persönlich
> an der Schwarztorstrasse 71 (Mo-Do 14.00-16.30
> und Fr 14.00-15.30) melden.
Die Anmeldung wurde von Fritz Müller99 am 01.10.2009 gemacht. Eine erneute, bzw. zweite Anmeldung somit überflüssig. Es gelten u.a. die Vorbringungen aus b25033 – und müsste so von Ihrer Seite auch berücksichtigt werden – weitere Beweismittel ausdrücklich vorbehalten bleiben.


> Ich hoffe, Ihnen mit diesen Angaben weiter-
> geholfen zu haben.
>
> Freundliche Grüsse
> i.A. G____


Ich möchte darauf hinweisen, dass ein weiteres Verschleppen des Verfahrens entsprechende Konsequenzen nach sich ziehen kann, es für mich seit langem den Anschein erweckt, dass Ihre Handlungsweise gegen Sitte und Anstand verstossen, – und nichts zur Sache beitragen.

Link zum Nachlesen: http://tapschweiz.blogspot.ch/2015/05/b25050.html

Ich bitte um Kenntnisnahme und verbleibe mit freundlichen Grüssen


Anita Zerk, i.A. Fritz Müller99

1 Exemplar (b25050) als Mail an g____@bern.ch (persönlich adressiert)
Als E-Mail anonymisiert an Pressestellen und Politiker in der Schweiz

Die Korrespondenzadresse für diesen Case mit Nummer b25050 ist die Antragstellende Partei, Fritz Müller99 – aufgrund seiner Mittel- und Obdachlosigkeit teils legitimiert durch Anita Zerk – die Antragstellende Partei sich u.a. Druckkosten, Portokosten usf. nicht leisten kann. Die Zustelladresse (Absender) behält bis auf Weiteres seine Gültigkeit. Der Briefkasten an der Nirgendwostrasse 99 in 9999 Bern wird weiterhin geleert.