Nothilfe/Sozialhilfe Antrag #5

Antragstellende sind ordentlich zu „befähigen“, dass sie ihren Verpflichtung nachkommen können und zwar ohne Hilfe von Seite Kirche oder sonstiger Seite, zu erbringende Hilfe, die einzig auf Goodwill beruht.

Thema heute: Anita Zerk, eine unbeteiligte dritte Partei, druckt auf Ihre Kosten den Antrag aus und übergibt ihn eingeschrieben dem Amt, informiert gleichzeitig über das eingeleitete Strafverfahren #tapschweiz #‎agenda2010leaks‬ http://twitter.com/tapschweiz

Permalink b25063
Absender (fritz.mueller99@nirgendwo.ch)
Fritz Müller99, Nirgendwostrasse 99, 9999 Bern


Empfänger (g___@bern.ch)
Soziale Dienste Bern
G___
Schwarztorstrasse 71
3007 Bern

Als Beweismittel per Mail an
Cc: l____@jgk.be.ch; m___@justice.be.ch; s____@justice.be.ch; g___@justice.be.ch; l___@bger.admin.ch, Pressestellen und Politiker in der Schweiz


Bern, 29. Mai 2015



Nothilfe/Sozialhilfe Antrag #5


Sehr geehrter Herr G____

1)
Damit Herr Fritz Müller99 den Antrag Ihren Vorstellungen entsprechend einreichen kann, drucke ich auf meine Kosten das 106-seitige Antrags Dossier und lasse es Ihnen hiermit eingeschrieben zukommen.

2)
Ihre Institution bis anhin die Eingabe an eine Bedingung geknüpft hat
Bedingung 1 = Persönliche Vorsprache beim Schalter

Neu seit dem 29.05.2015 musste Fritz Müller99 zur Kenntnis nehmen (mündlich, siehe Schinders Protokolle), dass eine zweite Bedingung offenbar hinzugekommen sei;
Bedingung 2 ; „[..]die Abgabe eines PDF Dossiers sei nicht erlaubt. Nur Unterlagen in Papierform sei möglich entgegenzunehmen. Ein PDF Dossier aufgrund einer „möglichen potentiellen grossen Virengefahr“ nicht entgegengenommen werden dürfe[..]“ – wer’s glaubt?

3)
Müssen wir davon ausgehen, dass die Antragsstellende Partei mit einer dritten weiteren unbekannten Bedingung konfrontieren werden wird? Wenn ja, bitte ich um eine baldmögliche Information und Aufklärung von Ihrer Seite.

4)
Mithilfe eines sog. Abgabeformulars sind die von mir eingereichten und unterschriebenen Anträge, Vollmachten und Unterlagen innert einwöchiger Frist gegenüber der Antragsstellenden Partei zu bestätigen.

5)
Voraussichtlich am Montag Vormittag, 01.06.2015 wird sich Herr Fritz Müller99 zum dritten Mal in Folge bei Ihnen vor Ort am Schalter für das Besprechen des weiteren Vorgehens persönlich melden.

6)
Für die zwischenzeitlich notwendig gewordenen Interventionsmassnahmen von Seiten der geschädigten Partei verweise ich ausdrücklich auf die unpag. Vorakten der Einwohnergemeinde Bern [b230XX], [b240XX] u. [b250XX], im Besonderen auf die publizierten Schinders Echtzeit Gesprächsprotokolle auf tapschweiz.blogspot.ch. Das Dossier wurde wie angekündet am 29. Mai 2015 mit entsprechender Strafanzeige (b25060) an Herrn G___ weitergeleitet.

Link zum Nachlesen: http://tapschweiz.blogspot.ch/2015/05/b25063.html

Mit freundlichen Grüssen

Anita Zerk, i.A. Fritz Müller99

1 Exemplar (b25063) als Mail an g___@bern.ch (persönlich adressiert)
Beilagen erwähnt
Als E-Mail anonymisiert an Pressestellen und Politiker in der Schweiz

Die Korrespondenzadresse für diesen Case mit Nummer b25063 ist die antragstellende Partei, Fritz Müller99 – aufgrund seiner Mittel- und Obdachlosigkeit teils legitimiert durch Anita Zerk – die antragstellende Partei sich u.a. Druckkosten, Portokosten usf. nicht leisten kann. Die Zustelladresse (Absender) behält bis auf Weiteres seine Gültigkeit. Der Briefkasten an der Nirgendwostrasse 99 in 9999 Bern wird weiterhin geleert.